„Verräter“ oder „Helden“? Fritz Bauer und der „Prozess um den 20. Juli 1944“

Ausstellung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Mi / 20.03.2024 - So / 26.05.2024
Mi / 20.03.2024 10:00 - 18:00 Uhr
ACHTUNG: Preisänderungen vorbehalten!


Am 20. Juli 1944 versuchte eine Gruppe Widerstandskämpfer um Claus Schenk Graf von Stauffenberg, Adolf Hitler durch ein Attentat zu töten. Der Plan scheiterte, die Widerstandskämpfer wurden hingerichtet. Otto Ernst Remer war als Kommandeur des Wachbataillons "Großdeutschland" an der Niederschlagung des Umsturzversuchs im Bendlerblock in Berlin beteiligt. 1949 gehörte er zu den Mitbegründern der rechtsextremen "Sozialistischen Reichspartei". Im Frühjahr 1951 diffamierte auch Remer die Widerstandskämpfer um Stauffenberg als "Landesverräter". Der Braunschweiger Generalstaatsanwalt Fritz Bauer klagte ihn wegen "übler Nachrede" und "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" an und initiierte den "Prozess um den 20. Juli". Die Widerstandskämpfer sollten vom Stigma des Verrats befreit und das Recht zum Widerstand gegen das NS-Unrechtsregime endlich anerkannt werden.

Vier Tage lang verhandelte das Landgericht Braunschweig im März 1952. Angehörige und Überlebende berichteten über die Motive der Widerstandskämpfer. Gutachter sprachen über den soldatischen Eid und entkräfteten den von Remer propagierten "Dolchstoß". Ein Höhepunkt des Prozesses war das Plädoyer von Fritz Bauer. Der Prozess fand bundesweite Aufmerksamkeit. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Otto Ernst Remer zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten und sah den Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 als rechtmäßig an. Das Verfahren gegen Remer war damit ein entscheidender Schritt zur Anerkennung des Widerstands vom 20. Juli 1944.

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