Das Filmhaus Nürnberg

Verkehrsanbindung

U-Bahn: Alle Linien, Haltestelle Hauptbahnhof

Straßenbahn: Linie 5, 7, 8 und 9, Haltestelle Hauptbahnhof

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Parkhäuser:

  • Parkhaus City Point, Frauengasse, 90402 Nürnberg
  • Parkhaus Frauentor, Frauentormauer, 90402 Nürnberg
  • Karstadt Parkhaus, Vordere Insel Schütt, 90403 Nürnberg
  • Parkhaus Hauptbahnhof, Bahnhofsplatz 1, 90402 Nürnberg
  • Parkhaus Katharinenhof, Katharinengasse 14, 90403 Nürnberg
  • Parkhaus Nürnberger Akademie, Rosa-Luxemburg-Platz, 90403 Nürnberg
Symbol für Ort

Adresse

Filmhaus Nürnberg
Königstraße 93
90402 Nürnberg

Tel: 0911 / 231-58 23
Kontaktformular

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Tickets

Eintritt regulär: 7,- Euro
Ermäßigt (Schüler:innen/ Studierende): 6,- Euro
Mit Filmhausfreundschaftskarte: 4,50 Euro
Kinder/Erwachsene mit Nürnberg-Pass: 3,50 Euro

Weitere Preise

Online-Vorverkauf

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Gastronomie

Das Filmhauscafé bietet Ihnen Speisen und Getränke in schönem Ambiente.

Infos zu den aktuellen Öffnungszeiten auf musikverein-concerts.com/filmhauscafe

Telefon: 0911 / 231-7340

Mehr Infos und Bilder auf Facebook und Instagram

Besucher mit Rollstuhl oder Kinderwagen können problemlos über den Haupteingang des Künstlerhauses an der Königstraße zum Filmhaus gelangen.

Sennheiser CinemaConnect eröffnet dank Audiodeskription allen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben. Welche Filme über diese Funktion verfügen entnehmen Sie bitte den individuellen Filmeinträgen auf unserer Website. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Filmhaus Nürnberg im KunstKulturQuartier – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.

Die Fotos werden auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg und in der lokalen Presse verwendet.

Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie in einem solchen Fall unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotograf/in.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSVGO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Im Rahmen unserer PR- und Öffentlichkeitsarbeit besteht ein öffentliches Interesse daran, die Veranstaltungen in Bild festzuhalten, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und auf den Inhalt bzw. das Thema der Veranstaltung aufmerksam zu machen.

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