Das Filmhaus Nürnberg

Anfahrt
Verkehrsanbindung
U-Bahn: Alle Linien, Haltestelle Hauptbahnhof
Straßenbahn: Linie 5, 7, 8 und 9, Haltestelle Hauptbahnhof
Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Parkhäuser:
- Parkhaus City Point, Frauengasse, 90402 Nürnberg
- Parkhaus Frauentor, Frauentormauer, 90402 Nürnberg
- Karstadt Parkhaus, Vordere Insel Schütt, 90403 Nürnberg
- Parkhaus Hauptbahnhof, Bahnhofsplatz 1, 90402 Nürnberg
- Parkhaus Katharinenhof, Katharinengasse 14, 90403 Nürnberg
- Parkhaus Nürnberger Akademie, Rosa-Luxemburg-Platz, 90403 Nürnberg
Informationen im Überblick
Adresse
Filmhaus Nürnberg
Königstraße 93
90402 Nürnberg
Tel: 0911 / 231-58 23
Kontaktformular
Tickets
Eintritt regulär: 7,- Euro
Ermäßigt (Schüler:innen/ Studierende): 6,- Euro
Mit Filmhausfreundschaftskarte: 4,50 Euro
Kinder/Erwachsene mit Nürnberg-Pass: 3,50 Euro
Gastronomie
Das Filmhauscafé bietet Ihnen Speisen und Getränke in schönem Ambiente.
Infos zu den aktuellen Öffnungszeiten auf musikverein-concerts.com/filmhauscafe
Telefon: 0911 / 231-7340
Barrierefreiheit
Besucher mit Rollstuhl oder Kinderwagen können problemlos über den Haupteingang des Künstlerhauses an der Königstraße zum Filmhaus gelangen.
Sennheiser CinemaConnect eröffnet dank Audiodeskription allen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben. Welche Filme über diese Funktion verfügen entnehmen Sie bitte den individuellen Filmeinträgen auf unserer Website. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hier wird fotografiert!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Filmhaus Nürnberg im KunstKulturQuartier – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.
Die Fotos werden auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg und in der lokalen Presse verwendet.
Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie in einem solchen Fall unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotograf/in.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSVGO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Im Rahmen unserer PR- und Öffentlichkeitsarbeit besteht ein öffentliches Interesse daran, die Veranstaltungen in Bild festzuhalten, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und auf den Inhalt bzw. das Thema der Veranstaltung aufmerksam zu machen.
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