Anfahrt zum Haus
Zu Fuß und mit dem Rad
Das Künstlerhaus befindet sich am Rande der südlichen Altstadt, gegenüber des Nürnberger Hauptbahnhofs und am Start der Fußgängerzone in die Innenstadt.
Vor dem Haus haben wir feste Radständer, an denen ihr euer Fahrrad sicher abschließen könnt. Dort gibt es auch eine VAG-Radstation, an der ihr Fahrräder ausleihen könnt.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- U-Bahn: Alle Linien, Haltestelle Hauptbahnhof
- Straßenbahn: Linie 5, 7, 8, Haltestelle Hauptbahnhof
- Bus: Linie 43, 44, Haltestelle Hauptbahnhof
Vom Nürnberger Hauptbahnhof folgen Sie immer den Schildern für Fußgänger zur Altstadt. Sie verlassen die Königstorpassage, kommen direkt in die Königstraße und finden das Künstlerhaus als erstes Haus auf der rechten Seite - direkt gegenüber dem Le Méridien Grand Hotel.
Anfahrt mit dem Auto
Wir haben keine eigenen Partkplätze und sind aufgrund unserer Innenstadtlage an der Fußgängerzone nicht direkt mit dem Auto erreichbar. In fußläufiger Nähe findet ihr folgende Parkhäuser:
- Parkhaus Hauptbahnhof, Bahnhofsplatz 5, 90402 Nürnberg
- Parkhaus City Point, Hallplatz 36, 90402 Nürnberg
- Parkhaus Sterntor, Grasersgasse 25, 90402 Nürnberg
- Parkhaus Katharinenhof, Katharinengasse 14, 90403 Nürnberg
- Parkhaus Nürnberger Akademie, Gewerbemuseumsplatz, 90403 Nürnberg
- Karstadt Parkhaus, Vordere Insel Schütt 3, 90403 Nürnberg
Hier wird fotografiert!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Künstlerhaus im KunstKulturQuartier der Stadt Nürnberg – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.
Die Fotos werden auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg und in der lokalen Presse verwendet.
Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie in einem solchen Fall unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotograf/in.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSVGO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Im Rahmen unserer PR- und Öffentlichkeitsarbeit besteht ein öffentliches Interesse daran, die Veranstaltungen in Bild festzuhalten, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und auf den Inhalt bzw. das Thema der Veranstaltung aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen zum Datenschutz