Künstlerhaus im KunstKulturQuartier
Königstraße 93
90402 Nürnberg
Tel: +49 (0)9 11 / 2 31-14 000/14 005
Fax: +49 (0)9 11 / 2 31-34 69
Kontaktformular
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Donnerstag 8:30-15:30 Uhr
Freitag 8:30-14 Uhr
Die Verwaltung des Künstlerhauses befindet sich im 2. OG.
Anfahrt Künstlerhaus und Ausweichquartiere
Parkhäuser in der Nähe
- Parkhaus City Point, Frauengasse, 90402 Nürnberg
- Parkhaus Frauentor, Frauentormauer, 90402 Nürnberg
- Karstadt Parkhaus, Vordere Insel Schütt, 90403 Nürnberg
- Parkhaus Hauptbahnhof, Bahnhofsplatz 1, 90402 Nürnberg
- Parkhaus Katharinenhof, Katharinengasse 14, 90403 Nürnberg
- Parkhaus Nürnberger Akademie, Rosa-Luxemburg-Platz, 90403 Nürnberg
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U-Bahn: Alle Linien, Haltestelle Hauptbahnhof
Straßenbahn: Linie 5, 7, 8 und 9, Haltestelle Hauptbahnhof
Vom Nürnberger Hauptbahnhof folgen Sie immer den Schildern für Fußgänger zur Altstadt. Sie verlassen die Königstorpassage, kommen direkt in die Königstraße und finden das Künstlerhaus als erstes Haus auf der rechten Seite - direkt gegenüber dem Le Méridien Grand Hotel.
Gastronomie
Filmhauscafé
Tagescafé und Kinobar
Infos zu den aktuellen Öffnungszeiten auf musikverein-concerts.com/filmhauscafe
Telefon:
+49 (0)9 11 / 2 31-73 40

KulturGarten
(in den Sommermonaten, 11 bis 23 Uhr)
Derzeit ist der Kulturgarten wegen der laufenden Umbaumaßnahmen leider geschlossen.
Barrierefreiheit
Zugang für Gäste mit Rollstuhl oder Kinderwagen
Einen barrierefreien Zugang zum Künstlerhaus, bei dem Sie mit dem Fahrstuhl die oberen Geschosse des Künstlerhauses erreichen, finden Sie am Haupteingang des Glasbaus zum Königstorgraben. Haben Sie Fragen zur Bestuhlung einer konkreten Veranstaltung oder möchten Sie Sitzplätze für sich als RollstuhlfahrerIn sowie Ihre Begleitperson reservieren? Dann wenden Sie sich bitte an unsere KollegInnen aus der Kultur Information unter 0911 - 231 4000.
Hier wird fotografiert!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Künstlerhaus im KunstKulturQuartier der Stadt Nürnberg – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.
Die Fotos werden auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg und in der lokalen Presse verwendet.
Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie in einem solchen Fall unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotograf/in.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSVGO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Im Rahmen unserer PR- und Öffentlichkeitsarbeit besteht ein öffentliches Interesse daran, die Veranstaltungen in Bild festzuhalten, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und auf den Inhalt bzw. das Thema der Veranstaltung aufmerksam zu machen.
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