Kunsthaus im KunstKulturQuartier
Königstraße 93
90402 Nürnberg

Das Kunsthaus befindet sich im Erdgeschoss des Künstlerhaus, nur wenige Gehminuten vom Haupt­bahn­hof entfernt am Eingang zur Nürnberger Altstadt.
 

 

zum Stadtplan

Verkehrsanbindung

U-Bahn: Alle Linien, Haltestelle Hauptbahnhof

Straßenbahn: Linie 5, 7, 8 und 9, Haltestelle Hauptbahnhof

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln


Parkhäuser

  • Parkhaus City Point, Frauengasse, 90402 Nürnberg
  • Parkhaus Frauentor, Frauentormauer, 90402 Nürnberg
  • Karstadt Parkhaus, Vordere Insel Schütt, 90403 Nürnberg
  • Parkhaus Hauptbahnhof, Bahnhofsplatz 1, 90402 Nürnberg
  • Parkhaus Katharinenhof, Katharinengasse 14, 90403 Nürnberg
  • Parkhaus Nürnberger Akademie, Rosa-Luxemburg-Platz, 90403 Nürnberg
Grafisches Symbol für Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Täglich außer Montag 11 - 18 Uhr
Mittwoch 11 - 20 Uhr

An folgenden gesetzlichen Feiertagen ist das Kunsthaus geschlossen: Neujahr, Rosenmontag, Faschingsdienstag, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Heilig Abend, 1. Weihnachtsfeiertag, Silvester.

Während der Umbauphasen kommt es zu Schließzeiten.

Grafisches Symbol für Tickets

Tickets

Erwachsene: 5 €
Ermäßigung: 2,50 €
Mit Nürnberg-Pass ermäßigt 1 €
Tageskarte: 8 €, ermäßigt 4 € (berechtigt zum Besuch weiterer Ausstellungen im KunstKulturQuartier)

Freier Eintritt
Kinder & Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
immer mittwochs 18-20 Uhr für alle

Online Tickets

Grafisches Symbol für Gastronomie

Gastronomie

Filmhauscafé im Künstlerhaus
Tagescafé & Kinobar
Kaffee, Kuchen, Wein, Bier, Limo, Alles

Webseite Filmhauscafé

Kontakt
Tel: +49 (0)9 11 / 2 31-73 40
E-Mail
facebook.com/filmhauscafe

Zugang für BesucherInnen mit Rollstuhl oder Kinderwagen

BesucherInnen mit Rollstuhl oder Kinderwagen können problemlos über den Haupteingang im gläsernen Kopfbau des Künstlerhauses an der Königstraße zum Kunsthaus gelangen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Kunsthaus im KunstKulturQuartier der Stadt Nürnberg – ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein – berechtigt ist, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Fotoaufnahmen zu erstellen und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über die Veranstaltung zu veröffentlichen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbegrenzt.

Die Fotos werden auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg und in der lokalen Presse verwendet.

Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie gegebenenfalls das Recht darauf, nicht fotografiert zu werden – bitte sprechen Sie in einem solchen Fall unverzüglich mit dem/der Veranstalter/in oder Fotograf/in.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSVGO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Im Rahmen unserer PR- und Öffentlichkeitsarbeit besteht ein öffentliches Interesse daran, die Veranstaltungen in Bild festzuhalten, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und auf den Inhalt bzw. das Thema der Veranstaltung aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen zum Datenschutz