Die Atelierförderung ist Teil der kommunalen Förderung freier Kulturarbeit. Sie unterstützt bildende Künstler*innen mit einer anteiligen Finanzierung ihrer Ateliers und Werkstätten. Ziel ist es, im Stadtgebiet Nürnberg Orte für die Produktion von bildender Kunst zu unterhalten. Die Atelierförderung erfolgt als Einmalzahlung rückwirkend für das laufende Jahr. Sie kann maximal zehn Mal in Anspruch genommen werden. Bitte übersenden Sie das ausgefüllte Formular mit den beigefügten Kopien bis 30. Juni des laufenden Jahres an:

Kunsthalle Nürnberg im KunstKulturQuartier
Lorenzer Straße 32
90402 Nürnberg

 

Weitere Informationen zur Atelierförderung

 

Antrag Atelierförderung (pdf, 180 kb)

Richtlinien und Kriterien (pdf, 155 kb)

Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen (pdf, 138 kb)