Atelierförderung 2025 jetzt beantragen

Die Atelierförderung zählt seit mehr als 35 Jahren zu den dauerhaften kommunalen Förderungen freier Kulturarbeit. Jedes Jahr vergibt der Geschäftsbereich Kultur der Stadt Nürnberg an bildende Künstlerinnen und Künstler Zuschüsse zum Unterhalt ihrer Ateliers und Werkstätten.

Förderfähig sind dabei alle Arbeits- und Produktionsräume, die sich im Nürnberger Stadtgebiet befinden. Weitere Informationen sowie Förderrichtlinien und Anträge für die Atelierförderung können auf der Website der Kunsthalle Nürnberg heruntergeladen werden bzw. in der Verwaltung der Kunsthalle Nürnberg, Lorenzer Straße 32, oder bei den Nürnberger Künstlerverbänden abgeholt werden. Die Zuschussanträge können ab sofort in der Kunsthalle Nürnberg abgegeben oder per E-Mail kunsthalle@stadt.nuernberg.de eingereicht werden.

Abgabeschluss für die Förderanträge  ist der 30. Juni 2025. 

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